Reiseinformationen und Reisewarnungen
Sicherheit und Gesundheit sind wichtige Aspekte, auch für Ihren internationalen Praktikum-Aufenthalt. Daher ist es unerlässlich, dass Sie sich vor dem Antritt Ihrer Mobilität auf den Website des Auswärtigen Amts über die Verhältnisse in Ihrem Gastland informieren.
Hier finden Sie Reiseinformationen zu allen Ländern und erfahren, für welche Länder Reisewarnungen bestehen. Außerdem finden Sie hier:
Weitere hilfreiche Websites
Reisewarnungen
Wenn für Ihr Zielland eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts besteht, sollten Sie folgende Hinweise beachten:
- Überlegen Sie bitte gründlich, ob Sie diesen Aufenthalt zum jetzigen Zeitpunkt wirklich antreten möchten. Sprechen Sie uns und Ihren Programmbeauftragten oder Ihre Programmbeauftragte auch auf die Möglichkeit einer Verschiebung Ihres Austausch-Aufenthalts an: prakika.s-a@lmu.de.
- Berücksichtigen Sie bitte, dass in manchen Zielländern das gesellschaftliche Leben, die Sicherheitslage, die Versorgung, das Gesundheitssystem usw. durch die Maßnahmen gegen die Pandemie stark beeinträchtigt sind.
- Der internationale Flugverkehr, sowie der Bahnverkehr sind eingeschränkt. Sollte sich die Situation in der Zielregion sprunghaft verschlimmern, stehen evtl. nicht ausreichend Rückreisemöglichkeiten zur Verfügung.
- Die Einreise in ein Gebiet, für das eine aktuelle Reisewarnung des Auswärtigen Amts besteht, erfolgt auf Ihre eigene Verantwortung. Die LMU übernimmt keinerlei Verantwortung für die Folgen einer solchen Entscheidung.
Versicherungsschutz
Mit unseren Stipendienprogramm ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden.
- Informieren Sie sich daher, welche Versicherungen nötig sind und welchen Umfang Ihre aktuellen Versicherungen haben bzw. welche Fälle abgedeckt sind und welche nicht.
- Neben dem Abschluss einer im Ausland gültigen Krankenversicherung, ist eine Haftpflicht- und Unfallversicherung bei der Teilnahme am Erasmus+ Praktika-Programm verpflichtend.
- Prüfen Sie, ob Ihre Auslandskrankenversicherung und evtl. Haftpflicht-, Reise-, Unfall,- oder sonstige Versicherungen haften, wenn eine Reisewarnung durch das Auswärtige Amt besteht.
- Es gibt die Möglichkeit, über den DAAD eine Versicherung abzuschließen, die neben der Krankenversicherung, auch eine Unfall-, Haftpflicht-und Reisegepäckversicherung umfasst. Auch andere Versicherungsanbieter bieten solche Kombi-Versicherungen an.
- Wir können Sie zum Thema Versicherungsschutz allerdings weder beraten, noch Auskünfte geben.